Diese Veranstaltung findet Online via ZOOM statt.
Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und anschließend am 06.11.2020 der Bundesrat diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Hiermit setzte die Bundesregierung das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) um.
Am 01.01.2021 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) in Kraft getreten. Mit dem 04.07.2019 hatte der EuGH der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gekippt. Die entsprechende Regelung verstoße gegen EU-Recht, befanden seinerzeit die Luxemburger Richter in der Rechtssache C-377/17.
Zudem haben weitere Urteile zum Thematik „Planungsleistungen“ die Anforderungen an das Vergabeverfahren erhöht. So wurde in mehreren Gerichtsverfahren neue Urteile zu Losaufteilung und Auftragsschätzung gefällt. Weitere Rechtsprechungen äußerten sich zur Aufgabenverteilung und zum Sachverhalt wie die Gewinner eines Planungswettbewerbes zu berücksichtigen sind.
Was beinhaltet die neue HOAI 2021? Welche Auswirkungen hat das Urteil C 377/17 des EuGH für zukünftige und aktuelle kommunale Planungsvergaben? Was ist bei der Vergabe von Planungsleistungen zukünftig zu beachten, um eine optimale Zielerreichung zu gewährleisten? Was ist bei der Eignung von Planern zukünftig zu beachten? Wie sind die Gewinner von Planungswettbewerben zu berücksichtigen? Was ist bei der Aufstellung der Zuschlagskriterien zu berücksichtigen? Wie können strategische Ziele definiert werden?
Diese und andere Fragestellungen werden dem Online-Seminar „Aktuelles zur Vergabe von Planungsleistungen 2021 und die neue HOAI 2021“ diskutiert.
Dieses Online-Seminar gibt u.a. Informationen über die Themen:
Herr Dipl.-Ök. Jörg Brinkmann wird Hinweise zur neuen HOAI und zu den veränderten Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Planungsleistungen geben.
Methodik:
Information, Beispiele, Empfehlungen, Übungen
Copyright © 2020 Kommunalakademie.